AGB
Machen Sie sich bitte mit unseren AGBs bekannt, bevor Sie uns mit der Ausführung eines Auftrags beauftragen. Dass wir hohe Qualität pflegen, lässt sich nicht in Frage stellen…
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER LEISTUNGSERBRINGUNG
AKTUALISIERUNG vom 17 JUNI 2009
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
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Das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT führt
einen eine schriftliche oder mündliche Übersetzung betreffenden Auftrag gemäß den im Folgenden beschriebenen Bedingungen
gegen Zahlung der in der aktuellen Preisliste bestimmten Vergütung aus.
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Auf im Folgenden nicht geregelte Sachverhalte finden
die entsprechenden Vorschriften des Zivilgesetzbuchs Anwendung,
jedoch können die Parteien auch einen schriftlichen Vertrag schließen, der die wechselseitigen Verpflichtungen anderweitig regelt.
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Das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT übernimmt
keine Haftung, die über die sich aus dem vorliegenden Dokument, eventuellen schriftlichen Verträgen und aus dem Zivilgesetzbuch ergebende Verpflichtung, mit Ausnahme der Mängelgewährleistung, hinausgeht.
§ 2 Einreichung und Annahme von Aufträgen
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Bedingung für die Ausführung einer Übersetzung ist die Einreichung eines schriftlichen Auftrags durch den Auftraggeber,
der von einer Person unterzeichnet ist, die zur Vertretung
des Auftraggebers berechtigt ist. Ein Auftrag kann vom Auftraggeber
per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden.
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Bestellverfahren
a. ANFRAGE. Einreichung einer Anfrage einschließlich
den zu übersetzenden Unterlagen durch den Kunden.
Wenn die Übermittlung der zur übersetzenden Unterlagen nicht möglich ist, ist der Umfang der Übersetzung präzise zu bestimmen, nämlich Anzahl, Quell- und Zielsprache, Thema, Ausführungsfrist u.ä.
b. ANGEBOT. In Beantwortung der Anfrage übermittelt
das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT möglichst präzise Informationen über die Ausführung der Auftrags, insbesondere hinsichtlich des Termins, der Form der Empfangs der Übersetzung
und der Zahlungsweise.
c. BESTELLUNG. Der Kunde gibt eine schriftliche Bestellung ab,
die Details des Auftrags enthält (Anzahl der Seiten, Angabe der Quell- und der Zielsprache beziehungsweise des Orts und des Termins
der mündlichen Übersetzung, Ausführungsfrist sowie Bestätigung
des im Angebot des Übersetzungsbüros PUNKT vorgestellten Preises).
Der Auftrag muss mit einer namentlichen Unterschrift der den Auftrag erteilenden Person, die zur Vertretung des Auftraggebers berechtigt ist, versehen sein. Eine Ausnahme bilden Aufträge von Kunden,
die mit dem Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT einen Vertrag über eine ständige Zusammenarbeit unterzeichnet haben.
Kraft dieses Vertrags gilt die jeweilige Übersendung eines Textes
zur Übersetzung als Abgabe eines Auftrags, ohne dass die Notwendigkeit besteht,
ein entsprechendes Formular ausfüllen zu müssen, jedoch
unter der Bedingung, dass vom Auftraggeber alle Informationen übermittelt werden, die zur Ausführung der Übersetzung erforderlich sind.
d. BESTÄTIGUNG DER ANNAHME EINES AUFTRAGS.
Eine eingereichte Bestellung beantwortend, übermittelt
das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT
eine Auftragsbestätigung, die eine Verpflichtung zur Ausführung
des Auftrags gemäß den in der Bestellung genannten Bedingungen darstellt. Wenn das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT
aus irgendwelchen Gründen die in der Bestellung enthaltenen Bedingungen nicht akzeptieren kann, teilt es dies dem Kunden unverzüglich mit. Das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT behält sich das Recht vor, die Annahme eines Auftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Kostenvoranschlag für eine Übersetzung und
Vergütungszahlung
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Grundlage für die Berechnung der Kosten einer schriftlichen
und mündlichen Übersetzung ist die geltende Preisliste.
a. Die in der Preisliste angegebenen Sätze betreffen schriftliche
und mündliche Übersetzungen. Für schriftliche Übersetzungen gelten unterschiedliche Sätze in Abhängigkeit davon, ob die Übersetzung
in eine Fremdsprache oder ins Polnische vorgenommen wird.
b. Die angegebenen Sätze sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer in Höhe von 22% wird den Beträgen, die dem Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT für die Ausführung der Leistungen zustehen, aufgeschlagen.
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Das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT behält sich das Recht vor, zusätzliche Entgelte für mit dem Text im Zusammenhang stehende Erschwernisse zu berechnen. Zu derartigen Erschwernissen zählen:
a. Schlechte sprachliche Qualität, die Mehrdeutigkeiten
oder Verständnisschwierigkeiten verursacht (z.B. von einer Person verfasste Texte, für die die jeweilige Sprache nicht die Muttersprache darstellt);
b. Schlechte Lesbarkeit des Textes (schwache Qualität der Handschrift oder der Kopie, sehr kleine Schriftgröße u.ä.). Das Ausmaß
des zusätzlichen Entgelts wird individuell nach einer Überprüfung
des Grads der Erschwernis des konkreten Textes bestimmt.
- Alle zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung des als Auftrag überlassenen Materials werden individuell bestimmt und dem Kunden bei Beantwortung seiner Anfrage mitgeteilt.
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Im Falle großer Aufträge behält sich das Übersetzungs-
und Consultingbüro PUNKT das Recht vor, vor Ausführung
der Übersetzung einen proportionalen Zuschuss zu verlangen.
§ 4 Qualität der Übersetzung
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Das Niveau der Sprache der vom Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT erstellten Übersetzungen ins Polnische
oder in eine Fremdsprache wird in grammatisch-lexikalischer, orthografischer und interpunktioneller Hinsicht dem Niveau gebildeter Personen, die sich dieser Sprache bedienen, entsprechen.
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Das Übersetzungs- und Consultingbüro bemüht sich, alles zu tun,
damit in den Übersetzungen eine dem jeweiligen Fachgebiet angemessene Terminologie verwendet wird, jedoch übernimmt es nicht die Pflicht, sich eines bestimmten Jargons, einer umfeldbezogenen Sprachvariante oder einer Ausdrucksweise zu bedienen,
die einer bestimmten Berufsgruppe eigen ist.
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Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Qualität der Übersetzung stark vom Original abhängt. Inkonsequente Ausführungen, Fehler, Unklarheiten und uneinheitliche Darstellungen im Originaltext können die Übersetzung negativ beeinflussen. Das Übersetzungs-
und Consultingbüro PUNKT übernimmt keine Haftung für Fehler
der Übersetzung, die sich aus Fehlern des Originals ergeben, es bemüht sich jedoch, den Kunden auf eventuelle Fehler und Ungenauigkeiten
des Originals hinzuweisen.
§ 5 Grundsätze für die Ausführung schriftlicher einfacher Übersetzungen (unbeeidigte)
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Der Auftraggeber übermittelt den zu übersetzenden Text in Form
einer Computerdatei oder eines Ausdrucks.
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Das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT übermittelt
dem Auftraggeber den Text der Übersetzung in Form einer Datei
in Form MS Word oder auf Wunsch des Auftraggebers als Textdatei, Excel-Datei, Power-Point-Präsentation oder in Form einer PDF-Datei. Falls eine Speicherung der Übersetzung mit einer anderen Software erforderlich ist, behält sich das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT das Recht vor, den Preis für die Leistung in Abhängigkeit
vom Zeitaufwand für die Arbeit mit der jeweiligen Software
nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber zu erhöhen.
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Grundlage für die Abrechnung einer schriftlichen Übersetzung ist
die Anzahl der Abrechnungsseiten im Zieltext.
Im Falle einer unbeeidigten Übersetzung umfasst eine Abrechnungsseite 1800 Zeichen (einschließlich Leerzeichen).
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Im Falle unbeeidigter Übersetzungen wird der Umfang
einer Übersetzung mit einer Genauigkeit von 1/10 Abrechnungsseite festgestellt, jedoch wird als Mindestwert eines Auftrags
eine Abrechnungsseite angesetzt.
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Nach dem Erhalt eines zu übersetzenden Textes erstellt
das Übersetzungs- und Consultingbüro einen Kostenvoranschlag
und vereinbart auf dieser Grundlage mit dem Auftraggeber
den Übersetzungsmodus.
Es werden folgende Modi unterschieden:
a) Einfacher Modus: Übersetzung von bis zu 6 Abrechnungsseiten
im Laufe eines Tages;
b) Expressmodus: Übersetzung von 7 bis 12 Abrechnungsseiten
im Laufe eines Tages (Preis um 25% höher als der Preis
für eine Übersetzung im einfachen Modus);
c) Superexpressmodus: Übersetzung von mehr als 12 Abrechnungsseiten im Laufe eines Tages (Preis um 50% höher
als der Preis für eine Übersetzung im einfachen Modus).
Bei der Feststellung des Modus und der Ausführungsfrist
für eine Übersetzung bleiben Samstage, Sonntage und andere
gesetzlich arbeitsfreie Tage unberücksichtigt.
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Im Falle umfangreicher Übersetzungen, die im Express-
oder Superexpressmodus ausgeführt werden, behält sich
das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT das Recht vor,
den Text auf zwei oder mehrere Übersetzer zu verteilen,
was zu terminologischen Differenzen führen kann.
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Im Falle von Texten, die Zeichnungen, Schemata, Diagrammen u.ä. enthalten, die der Auftraggeber nicht in einer elektronischen Version übermittelt hat, die eine Bearbeitung mit dem Office-Paket
von Microsoft ermöglicht, ist das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT nicht verpflichtet, diese Elemente in der Übersetzung wiederzugeben. Im Einvernehmen mit dem Auftraggeber wendet
das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT jedoch
eine Darstellungsweise der Übersetzung an, die es dem Auftraggeber erlaubt, die einzelnen Fragmente der Übersetzung problemlos
den entsprechenden Fragmenten des Textes, der einen Teil
einer Zeichnung, eines Schemas, eines Diagrammes u.ä. darstellt, zuzuordnen.
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Alle unbeeidigten Übersetzungen werden vom Übersetzungs-
und Consultingbüro PUNKT archiviert und mindestens 12 Monate lang aufbewahrt.
§ 6 Grundsätze für die Ausführung schriftlicher beeidigter Übersetzungen
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Die Grundsätze für die Ausführung beeidigter Übersetzungen regelt
eine Verordnung des Justizministers. Eine Abrechnungsseite umfasst
bei einer beeidigten Übersetzung 1125 Zeichen (mit Leerzeichen).
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Der Auftraggeber übermittelt einen zu übersetzenden Text in Form
eines Dokuments. Dieses Dokument kann nach dem Scannen
vom Kunden per E-Mail oder per traditioneller Post übermittelt werden.
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Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Zeichen
in der angefertigten Übersetzung gemäß der Zielsprache. Abrechnungseinheit ist eine volle Übersetzungsseite. Das Volumen
einer Übersetzung wird nach oben auf eine Abrechnungsseite aufgerundet.
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Der Text einer beeidigten Übersetzung wird in Form eines Ausdrucks erstellt sowie mit dem Stempel und der Unterschrift des beeidigten Übersetzers versehen. Eine derartige Übersetzung holt der Kunde persönlich im Büro ab und auf Wunsch des Kunden kann das Büro
diese auch per Post übersenden. Im Falle der Versendung
der Übersetzung per Kurier trägt der Kunde die Versandkosten.
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Für die Erstellung von Kopien einer beeidigten Übersetzung wird
ein Entgelt in Höhe von 20% des Satzes erhoben.
- Für die Beglaubigung einer vom Kunden vorgelegten Übersetzung gilt eine Gebühr in Höhe von 50% des Satzes.
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Ein Text, von dem eine beeidigte Übersetzung angefertigt werden soll, sollte dem Übersetzer im Original vorgelegt werden, sofern der Kunde dieses besitzt. Andernfalls nimmt der Übersetzer in die Übersetzung
den Vermerk auf, dass diese auf der Grundlage einer Kopie erstellt worden ist.
§ 7 Grundsätze für die Ausführung mündlicher Übersetzungen
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Die Arbeitszeit des Übersetzers wird ab der Uhrzeit berechnet,
für die er bestellt worden ist und sich zur Arbeitsausführung
gemeldet hat, bis zu dem Zeitpunkt, in dem er von der Ausführung
der Übersetzung freigestellt wird.
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Der Mindestsatz für eine mündliche Übersetzung an einem Tag entspricht der Vergütung für 3 Arbeitsstunden. Wenn eine mündliche Übersetzung länger als 3 Stunden, aber nicht länger als 8 Stunden
an einem Tag, dauert, wird die Vergütung für jede weitere begonnene Übersetzungsstunde berechnet.
- Im Falle von mehr als 8 Stunden (im Laufe eines Tages) dauernden Einsätzen wird für Überstunden (Übersetzungszeit, die über 8 Stunden täglich hinausgeht) ein um 25% erhöhter Satz berechnet.
- Jede begonnene Arbeitsstunde gilt als volle Arbeitsstunde.
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Außer dem Preis für die Ausführung der Übersetzung am bezeichneten Ort trägt der Kunde die Kosten für die Ausführung der Dienstleistung, d.h. z.B. Reise-, Unterbringungs-, Verpflegungs-
und Versicherungskosten (im Falle eines Einsatzes des Übersetzers
im Ausland).
- Beim Simultandolmetschen (Kabinendolmetschen) ist der Auftraggeber verpflichtet, für eine funktionsfähige Audioanlage zu sorgen.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, Unterlagen zu liefern,
die den Übersetzern eine Vorbereitung auf den Einsatz ermöglichen.
§ 8 Widerruf von Aufträgen
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Im Falle schriftlicher Übersetzungen ist der Auftraggeber berechtigt, eine in Auftrag gegebene Übersetzung jederzeit zu widerrufen.
Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, den Teil der Übersetzung
zu bezahlen, den der Übersetzer bis zum Zeitpunkt des Widerrufs
des Auftrags bereits übersetzt hat.
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Falls ein Kunde eine mündliche Übersetzung später als 24 Stunden
vor dem Übersetzungstermin widerruft, ist der Kunde verpflichtet,
einen Betrag zu zahlen, der der Hälfte der Vergütung entspricht,
die zu zahlen wäre, wenn der Einsatz erfolgt wäre.
- Der Widerruf eines Auftrags sollte schriftlich erfolgen.
§ 9 Urheberrechte
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Vorbehaltlich der im folgenden Satz enthaltenen Bedingung gehen
die Urhebervermögensrechte an der Übersetzung auf den Kunden
in dem Zeitpunkt über, in dem der Kunde die Forderung
für die Übersetzung bezahlt.
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Wird die Übersetzung auf irgendeine Weise vor der Zahlung genutzt,
gilt dies als vorbehaltslose Akzeptierung der Übersetzung
durch den Kunden.
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Die Urhebervermögensrechte an der Übersetzung erwirbt der Kunde unmittelbar nach der Zahlung der vollständigen Forderung
auf der Grundlage einer vom Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT ausgestellten Rechnung.
§ 10 Haftung
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Hinsichtlich einer ausgeführten Übersetzung ist die Haftung
des Übersetzungs- und Consultingbüros PUNKT auf die Nettokosten
für die ausgeführte Leistung beschränkt.
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Im Verhältnis zu Geschäftspartnern, die Unternehmer sind,
ist die Haftung aufgrund einer Mängelgewährleistung bezüglich
der Übersetzungen ausgeschlossen und für den Besteller gilt
das im vorliegenden Dokument geregelte Reklamationsverfahren.
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Das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT haftet nicht
für Verspätungen und Mängel, die sich aus Ursachen ergeben,
auf die es keinen Einfluss hat, wie höhere Gewalt, Ausfall
von Computerhardware, Störungen von Internet-
und Telefonanschlüssen sowie Stromausfällen.
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Im Falle von Texten, die zur Veröffentlichung bestimmt sind,
wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber eigenständig
eine Redaktion und Korrektur des Textes vornimmt, sofern er nicht
das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT mit dieser Leistung beauftragt hat.
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Das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT haftet nicht
für sachliche Fehler in der Übersetzung, die die Folge von Fehlern
im Original sind (vgl. § 4 Ziff. 3).
§ 11 Reklamationen
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Der Auftraggeber hat das Recht, eine ausgeführte Leistung innerhalb
von 14 Tagen nach ihrer Ausführung zu reklamieren. Die Reklamation muss schriftlich eingelegt und ordnungsgemäß begründet werden.
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Falls eine Reklamation als berechtigt anerkannt wird, nimmt
das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT eine unentgeltliche Verifizierung vor oder gewährt im Einvernehmen mit dem Auftraggeber diesem einen Rabatt in einer Höhe, der dem Ausmaß der begangenen Fehler entspricht.
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Das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT behält sich
das ausschließliche Recht zur Korrektur eines reklamierten Textes vor.
- Reklamationen von Übersetzungen, die im Expressmodus angefertigt worden sind, sind auf ernsthafte sachliche Fehler beschränkt. Geringfügige Fehler wie z.B. "Tippfehler”, die sich aus der sehr kurzen Ausführungsfrist ergeben, die eine eingehende Textkorrektur unmöglich macht, können keine Grundlage für eine Reklamation bilden.
§ 12 Grundsätze für die Vornahme von Zahlungen
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Eine Zahlung für eine ausgeführte Übersetzung wird auf der Grundlage einer vom Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT ausgestellten Rechnung vorgenommen. Der Auftraggeber begleicht die Forderung durch Überweisung auf das Konto, dessen Nummer in der Rechnung angegeben ist. Das Zahlungsziel entfällt auf den 7. Tag
nach Rechnungsstellung.
- Eine längere Zahlungsfrist erfordert die Unterzeichnung eines Vertrags über eine ständige Zusammenarbeit und/oder individuelle Vereinbarungen.
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Die ausgeführte Übersetzung bleibt bis zur Zahlung der Forderung
durch den Auftraggeber Eigentum des Übersetzungs- und Consultingbüros PUNKT. Mit der Vornahme der Zahlung erwirbt
der Auftraggeber die Urhebervermögensrechte an der Übersetzung.
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Im Falle einer Überschreitung des Zahlungsziels ist das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT berechtigt, vertragliche Zinsen in Höhe
von 0,5% für jeden Verzugstag zu verlangen.
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In begründeten Fällen (Auftragsumfang, zweifelhafte Zahlungsmoral
des Auftraggebers) behält sich das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT das Recht vor, vor Beginn der Übersetzung eine Anzahlung
zu verlangen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die es im Zusammenhang mit der Ausführung der Übersetzung erlangt hat, insbesondere die Inhalte übersetzter Texte, geheim zu halten und auf Wunsch die anvertrauten Unterlagen zurückzugeben.
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Das Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Bedingungen der Leistungserbringung,
darunter die Preisliste für die Leistungen, zu ändern.
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Auf jede Änderung der Allgemeinen Bedingungen
der Leistungserbringung wird auf der Website http://biuro-punkt.pl
mit dem Vermerk „Aktualisierung vom ...." hingewiesen.
- Bei der Erteilung eines Auftrags akzeptiert der Auftraggeber jeweils sämtliche Vorschriften der vorliegenden Bedingungen.
- Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen der Leistungserbringung ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen und Kunden vorgelegte Angebote.
Übersetzungs- und Consultingbüro PUNKT