Übersetzungen

In unserem Angebot finden Sie eine breite Palette von Übersetzungsleistungen.
Wir garantieren eine zuverlässige Übersetzung von Unterlagen, Schriftstücken, Texten jeder Art. Unseren Kunden bieten wir qualitativ hochwertige:

  • fachspezifische Übersetzungen

  • juristische Übersetzungen

  • technische Übersetzungen

  • beglaubigte Übersetzungen

  • medizinische Übersetzungen

  • Übersetzungen von Fahrzeugpapieren

  • Übersetzungen von amtlichen Dokumenten

  • Übersetzungen von gerichtlichen Unterlagen (Prozessschriftsätze, Gerichtsurteile)

  • geschäftliche Übersetzungen

  • Übersetzungen von Personalunterlagen (Bewerbungsschreiben, CV, Arbeitszeugnisse, etc.)

  • Übersetzung von Websites

Unsere Dolmetscher/-innen haben langjährige Erfahrung, was eine Garantie dafür ist, dass die Dienstleistungen auf dem höchsten Niveau erbracht werden. Privatkunden und Firmen bieten wir Dolmetscherleistungen in allen bekanntesten europäischen und vielen außereuropäischen Sprachen.

Wir bieten professionelle Übersetzungen in solchen Sprachen wie:

  • Spanisch

  • Norwegisch

  • Französisch

  • Italienisch

  • Portugiesisch

  • Ukrainisch

  • Russisch

  • Schwedisch

  • Niederländisch

  • Dänisch

  • Litauisch

  • Lettisch

  • Estnisch

  • Finnisch

  • Bulgarisch

  • Slowakisch

  • Tschechisch

  • Griechisch

  • Kroatisch

  • Slowenisch

  • Slowakisch

  • Rumänisch

Einfache Übersetzungen

Eine einfache Übersetzung ist jede schriftliche nicht vereidigte Übersetzung (für die keine Beglaubigung durch einen Stempel erforderlich ist). 1 Seite der einfachen Übersetzung besteht aus 1800 Zeichen inklusive Leerzeichen.
Einfache Übersetzungen (die nicht von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt werden) werden in den meisten Fällen für editierbare Unterlagen wie Korrespondenz, CV, Geschäftsunterlagen (Angebotsanfragen / Angebote / Spezifikationen), technische Unterlagen, etc. erstellt.

Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen müssen bestimmte formelle Anforderungen erfüllen und durch Stempel und Unterschrift eines vereidigten Übersetzers beglaubigt werden. Für die Erstellung einer beglaubigten Übersetzung sind fachspezifische Kenntnisse und Berechtigungen erforderlich. 1 Seite der beglaubigten Übersetzung besteht nach polnischem Gesetz aus 1125 Zeichen inklusive Leerzeichen. Eine beglaubigte Übersetzung braucht man u.a. bei Verfahren vor Gerichten, Behörden, Schulen, Standesämtern, Notaren usw.